Ersten Bürgermeister Marc Benker unter Tel.: 0159/ 04353709 zu erreichen.
JETZT NEU!
Unser Bürgerserviceportal
Im Rahmen des Bürgerservice-Portals haben Sie die Möglichkeit, Anträge an die örtliche Verwaltung zu erfassen und direkt zur weiteren Bearbeitung weiterzuleiten.
Das Haus für Kinder St. Jakobus in Marktschorgast sucht zur Unterstützung wegen
Erweiterung (unbefristet) und Schwangerschaftsvertretung im Krippen - und Hortbereich ab sofort und zum 01.09.2024
Erzieher/innen (m/w/d) und
pädagogische Ergänzungskräfte(m/w/d)
in Voll - und Teilzeit.
Das Haus für Kinder St. Jakobus verfügt über zwei Krippengruppen, zwei Kindergartengruppen sowie einen Kinderhort, in denen insgesamt bis zu 124 Kinder im Alter von ein bis zehn Jahren betreut werden können.
Unsere Öffnungszeiten sind:Mo. - Do. von 7.15 Uhr bis 16.30 Uhr und Fr. 7.15 Uhr bis 15.30 Uhr
Durch unseren ganzheitlichen päd. Ansatz steht das Kind mit all seinen Bedürfnissen im Mittelpunkt unserer täglichen Arbeit. Erziehung, Bildung und Kooperation sind die wesentlichen Bausteine unseres päd. Handelns.
Dabei ist uns eine wertschätzende und engagierte Arbeit mit Kindern und Eltern, sowie eine zuverlässige und teamfähige Haltung sehr wichtig.
Die Zugehörigkeit zur Kirche mit einer positiven Grundhaltung setzen wir ebenso voraus, wie die Bereitschaft zur verantwortungsvollen Zusammenarbeit mit Kindern, Eltern und Kolleginnen.
Wir bieten:
- Bezahlung nach TVöD SuE
- 30 Urlaubstage sowie zwei zusätzliche Regenerationstage pro Jahr
- Jahressonderzahlung
- Kirchliche Zusatzversicherung sowie eine betriebliche Altersvorsorge
- Fort -und Weiterbildungsmöglichkeit
- ein offenes, kollegiales Team
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Einrichtungsleitung
Frau Gottwald - 09227 9 73 97 00 oder per E - Mail.
Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie an:
Haus für Kinder St. Jakobus
z. Hd. Frau Gottwald
Grundmühlstraße 2
95509 Marktschorgast
E - Mailadresse:
"BEANTRAGUNG AUSWEISE"
Für die Beantragung benötigen Sie allgemein immer:
aktuelles Passbild (muss aktuell sein! darf auch nicht im vorherigen Pass gewesen sein)!
jeweilige Gebühr
(wenn noch kein Pass in Marktschorgast bisher ausgestellt worden ist, dann auch Geburts-/Heiratsurkunde)
Personalausweis
Der Personalausweis kann ab dem 12. Lebensjahr beantragt werden, aber erst ab dem 16. Lebensjahr notwendig
Bei Personen unter 16 Jahren ist der Antrag durch einen Erziehungsberechtigten zu beantragen.
Kosten:
22,80 € unter 24 Jahren
37,00 € über 24 Jahren
Gültigkeitsdauer:
ab dem 24. Lebensjahr – 10 Jahre,
bis zum 24. Lebensjahr – 6 Jahre
Funktionen
!!! Ab 02.08.2021: Fingerabdruckpflicht auch auf dem Personalausweis !!!Fingerabdrücke im Chip
Falls noch nicht in Marktschorgast ausgestellt, eine Geburt-/oder Heiratsurkunde
1 aktuelles biometrisches Lichtbild
Kosten: 37,50 € unter 24 Jahren 70,-- € über 24 Jahren
Gültigkeitsdauer: ab dem 24. Lebensjahr – 10 Jahre, bis zum 24. Lebensjahr – 6 Jahre
Fingerabdrücke im Chip: notwendig Beantragungsdauer: ca. 3-6 Wochen
Express-Reisepass
kostet zusätzlich 32,- €
Auslieferung innerhalb 48 Stunden an Werktagen.
Kinderreisepass (ABSCHAFFUNG AB 01.01.2024) ->dann normalen Personalausweis beantragen!
NUR NOCH BIS 31.12.2023! AB 01.01.2024 ABSCHAFFUNG DES KINDERREISEPASSES!
Wir haben noch einen gültigen Kinderreisepass für unser Kind. Wird dieser jetzt ungültig?
Nein. Gültige Kinderreisepässe behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit. Sie können allerdings nicht mehr verlängert werden.
Welche Dokumente brauche ich jetzt, wenn ich mit meinem Kind verreisen möchte?
Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein mehrere Jahre gültiger Reisepass erforderlich.
Warum gibt es ab 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr?
Gründe: Kinderreisepässe sind nur maximal 12 Monate gültig. Diese kurze Gültigkeitsdauer gilt für alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die die Mitgliedstaaten der EU für Ihre Bürgerinnen und Bürger ausstellen. Schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein. Im Vergleich dazu sind normale, mehrjährig gültige Reisepässe mit vielen Sicherheitsmerkmale sowie mit einem Chip ausgestattet.
Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.
Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.
Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).
Informationen zum Thema, ob das konkrete Reisezielland einen Kinderreisepass oder einen verlängerten/aktualisierten Kinderreisepass als Ausweisdokument anerkennt, finden Sie auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes, den Reise- und Sicherheitshinweisen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise).
Vorläufiger Personalausweis
Falls noch nicht in Marktschorgast ausgestellt, eine Geburt-/oder Heiratsurkunde
1 aktuelles biometrisches Lichtbild
Kosten: 10,- € Gültigkeitsdauer: 3 Monate Beantragungsdauer: sofort bis 2 Tage
Vorläufiger Reisepass
Falls noch nicht in Marktschorgast ausgestellt, eine Geburt-/oder Heiratsurkunde
1 aktuelles biometrisches Lichtbild
Kosten: 26,- € Gültigkeitsdauer: 1 Jahr Beantragungsdauer: 1 Tag
Weitere Informationen zum Thema "Ausweise und Pässe" finden Sie hier: