Regionalbudget der ILE FMB

Marktschorgast

100.000 € Für Ihre Projekte
mit dem Regionalbudget der
ILE FMB
Sie suchen unkomplizierte und schnelle finanzi-elle Unterstützung für Ihr Projekt? Perfekt, denn die ILE FMB kann über das Regional-budget wieder Projekte mit bis zu 10.000 € unterstützen!
Nutzen Sie diese Chance und stellen Sie für Ihr Projekt einen Antrag auf Förderung bei der ILE Fränkisches Markgrafen- und Bischofsland, kurz ILE FMB! Machen Sie mit, wir fördern Sie! So können wir gemeinsam etwas in unserer Region bewegen. Ganz nach unserem FMB-Motto: Fördern Mitmachen Bewegen!
Wer kann eine Förderung erhalten?
Die ILE FMB und das Amt für Ländliche Entwick-lung Oberfranken stellen unter dem Vorbehalt der Bewilligung mit dem Regionalbudget insgesamt 100.000 € für Kleinprojekte zur Verfügung. Die Projekte müssen im Gebiet der ILE FMB liegen (Bindlach, Gefrees, Goldkro-nach, Grafengehaig, Harsdorf, Himmelkron, Ködnitz, Marktleugast, Marktschorgast, Neuen-markt, Stammbach, Trebgast, Wirsberg). Eine Förderung können Projekte von z. B. Vereinen, Privatpersonen, Stiftungen, Kommunen, Kirchen, Unternehmen etc. erhalten.
Wie hoch ist die Förderung?
Generell werden Kleinprojekte von mind. 625 € bis max. 20.000 € Gesamtausgaben (brutto) gefördert. Dabei können bis zu 80 % der förderfähigen Kosten (abzgl. Skonti, Boni und Rabatte) gefördert werden. Ein Projekt wird mit max. 10.000 € bezuschusst. Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.
Wie bekomme ich die Förderung für mein Projekt?
Die Träger der Kleinprojekte reichen ihren An-trag auf Förderung bis 03.11.2025 in der Geschäftsstelle der ILE FMB ein. Wichtig ist, dass mit der Durchführung noch nicht begonnen wurde, d.h. es darf beispielsweise noch kein Lieferungs- und Leistungsvertrag abgeschlossen oder Material bestellt worden sein. Die Geschäftsstelle prüft die Projektanträge auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen und ein interkommunales Entscheidungsgremium, aus verschiedenen Interessens-gruppen, wählt dann mittels festgesetzter Auswahlkriterien (siehe nächste Seite) die Projekte aus, die gefördert werden. Dabei müssen die Kleinprojekte mindestens einem der folgenden Ziele entsprechen: Demographische Entwicklung/ Lebensraum/ Lebensqualität/ Landschaftsentwicklung/ Agrarstruktur/ Hochwasserschutz/ Erneuerbare Energien/ Regionale Wirtschaft/ Tourismus/ Freizeit/ Erholung/ Verwaltungskooperation. Außerdem müssen die Projekte den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Darunter fällt auch der Kilmaschutz, die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme so-wie die Digitalisierung.

 

Bild zur Meldung: Regionalbudget der ILE FMB