PV-Solarpark Marktschorgast - Bürgerbegehren

Marktschorgast

PV-Solarpark Marktschorgast - Bürgerbegehren


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wie inzwischen den Allermeisten bekannt geworden sein dürfte, wurde in Marktschorgast ein Bürgerbegehren mit dem Titel „Kurze Agnitz schützen - keinen Meter mehr Freiflächen-Photovoltaik als sein muss!“ angestoßen.
Wir möchten daher den Hergang und die Überlegungen der Marktgemeinde bzw. des alten und auch neuen Marktgemeinderates zu der Thematik darstellen:
Trotz Anerkennung der Notwendigkeit der Energiewende hat der Marktgemeinderat in der Vergangenheit bereits des Öfteren Anträge zum Bau von Freiflächen-Anlagen von Investoren (z. B. im Bereich Ziegenburg) abgelehnt, bei denen unsere Einwohnerschaft keinen direkten Vorteil gehabt hätte und der Gewinn nur an die Investoren gegangen wäre.
Mit der Gesetzesänderung zum 01.01.2023 durch die Bundesregierung wurde den Kommunen entlang von Autobahnen und zweigleisigen Bahnstrecken in einem 200 Meter breiten Korridor (privilegierte Flächen) diese Möglichkeit entzogen.
Investoren können dort nun Verträge mit den Flächenbesitzern abschließen und anschließend ohne größere Planungsverfahren Energieerzeugungsanlagen errichten. Diese Vertragsabschlüsse sind auch in Marktschorgast passiert und die Anlagen sind auch nicht durch ein Bürgerbegehren/einen Bürgerentscheid zu verhindern.
Bei uns sind im Wesentlichen zwei Investoren aktiv. Einer davon ist bereit, mit der Marktgemeinde zusammenzuarbeiten, einer lässt diese Tendenzen überhaupt nicht erkennen.
Uns als Marktgemeinde war und ist wichtig, wenn die Anlagen schon nicht mehr zu verhindern sind, dass ALLE Bürger davon profitieren können, unabhängig von der eigenen finanziellen Situation. Zum einen die Flächenbesitzer, denen die Flächen gehören. Zum anderen jenen, die Geld haben und dies mit investieren wollen. Und DRITTENS - das war uns besonders wichtig - dass es einen vergünstigten Stromtarif für alle Bürger gibt, die kein Geld haben, um zu investieren oder die keine Flächen besitzen
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Marktschorgast, 23.07.2026
und dadurch trotzdem profitieren können. Und zuletzt: Dass die Marktgemeinde an der Betreibergesellschaft direkt mit beteiligt ist, um Einfluss auf die Entscheidungsprozesse nehmen zu können und mit dem Gewinn ihre Aufgaben für die Bürger auch künftig, unabhängiger von der wirtschaftlichen Entwicklung, finanzieren zu können.
Nur, wenn all diese Punkte zusammentreffen, hat der Marktgemeinderat entschieden, ein Bauleitplanverfahren einzuleiten für solche Flächen, die im privilegieren Bereich liegen und von dort darüber hinaus gehen (sog. Anbindungsflächen). Bei einem Investor und bei den besagten Flächen sind all diese Kriterien erfüllt. Über die grundsätzlichen Überlegungen zu dem Projekt wurde bereits in der Bürgerversammlung am 05.12.2025 informiert, der Marktgemeinderat hat dann in seiner Sitzung am 10.12.2025 mehrheitlich mit Unterstützung aller im Gemeinderat vertretenen Fraktionen der Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplans und einer Flächennutzungsplanänderung zugestimmt. Die Bürger waren also noch vor der ersten Entscheidung zu dem Projekt informiert, die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte zudem am 19.12.2025.
Ohne die Anbindungsflächen wird dieser Investor aufgrund der fehlenden Rentabilität wohl nicht investieren, wodurch die frei werdenden Flächen im 200-Meter-Bereich vertragsfrei und höchstwahrscheinlich an den anderen Investor fallen würden. Die Bürger hätten dann keinerlei vorteilhafte Effekte, aber die Anlagen werden dennoch entlang der Autobahn in der Agnitz stehen.
Zwischenzeitlich wurden die konkretisierten Pläne dazu vorgelegt. Im Rahmen dieser Planungen wird auch strikt auf den Tier-, Umwelt- und Gewässerschutz während der Bauphase und im späteren Betrieb Rücksicht genommen. Dabei sind oder werden selbstverständlich noch die entsprechenden Fachbehörden mit eingebunden. Der neue Marktgemeinderat hat in seiner letzten Sitzung auch mehrheitlich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen, um allen Bürgern so bald wie möglich neutral und ohne Beeinflussung die Möglichkeit zu geben, sich zu informieren, die Pläne anzuschauen und sich dazu zu äußern.
Die Pläne liegen im Rathaus aus oder sind auf der Homepage der Marktgemeinde abzurufen. Dazu wird es auch noch öffentliche Informationsveranstaltungen geben.
Was den Marktgemeinderat weiterhin bewegt hat, ist der seit langem vorhandene Ruf unserer Wirtschaftsbetriebe nach günstigem Strom für die Produktion. Wir sind eine wirtschaftsstarke Kommune, die sich im Wesentlichen aus den Gewebesteuereinnahmen finanziert. Zudem haben wir ein neues Gewerbegebiet an der Autobahn geschaffen. Die Bereitstellung von günstigem Strom aus erneuerbaren Energien ist inzwischen ein wesentlicher Faktor für eine Entscheidung, an einem Standort zu bleiben, zu investieren, anzusiedeln oder eben nicht. Mit den geplanten Anlagen wäre Marktschorgast im Wettbewerb zukunftsfester aufgestellt.
Die Gewerbesteuer und Akzeptanzabgabe würde der Marktgemeinde in den kommenden 20 Jahren ca. 2,5 bis 3 Millionen Euro gesicherte Einnahmen garantieren!
Dazu kämen weitere, weitaus höhere Einnahmen aus der Unternehmensbeteiligung (je nach Höhe der Beteiligung), die nur zu Stande kommen wird, wenn die Anbindungsflächen mit realisiert werden können. Anderenfalls fallen diese Einnahmen komplett weg.
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Mit diesen Einnahmen könnte die Marktgemeinde Verluste bei der Gewerbesteuer bei einer weiter abkühlenden Wirtschaft ausgleichen. Bereits 2026 hätte die Marktgemeinde aufgrund sinkender Gewerbesteuern keinen genehmigungsfähigen Haushalt gehabt und würde 2027 auch keinen haben, wenn wir für diese beiden Jahre nicht frühzeitig Rücklagen gebildet hätten. Sollte sich die wirtschaftliche Entwicklung nicht verbessern, was derzeit auch nicht absehbar ist, steht die Marktgemeinde ab 2028 - wie viele weitere Kommunen im Landkreis und der gesamten Region, finanziell vor extrem schwierigen Zeiten!
Die Folge wäre, dass die Rechtsaufsicht alle freiwilligen Leistungen/Ausgaben untersagen würde! Dazu zählen:
• Betrieb der Badeanlage Goldbergsee
• Durchführung der Kerwa mit Beteiligung der Marktgemeinde
• Anstellung einer Jugendpflegerin
• Anstellung einer Seniorenquartiersmanagerin
• Durchführung des Seniorennachmittags zur Kerwa und des Seniorenausflugs
• Durchführung von Herbst-, Floh- und Weihnachtsmärkten
• Durchführung des Kinosommers
• Unterstützung unserer Vereine u. v. m.
Dringende Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unserer Kommune, wie die Schaffung eines Neubaugebietes, in unsere Schule und unser Haus für Kinder wären nicht mehr möglich oder würden zwangsläufig zu deutlich höheren Elternbeiträgen und Kosten führen. Es müsste ferner Personal im Rathaus und dem Bauhof reduziert werden, was letztlich zu einer Verschlechterung oder Einstellung vieler Serviceleistungen führen würde, die jetzt ganz normal sind und oft gar nicht wahrgenommen werden!
Mit den Einnahmen aus den Energieerzeugungsanlagen können diese Einschnitte abgemildert oder sogar ganz vermieden werden.
All diese und noch weitere Fragen beschäftigen den Marktgemeinderat und hat uns zu diesen Entscheidungen geführt. Die Optik der Anlagen gefällt auch vielen Mitgliedern des Marktgemeinderates nicht besonders, allerdings sind wir in der Gesamtabwägung verpflichtet, die besten Entscheidungen für die Marktgemeinde und ihre Bürger zu treffen. Das wollen wir mit dieser pragmatischen Kompromisslösung versuchen, zu erreichen. Damit verbunden ist auch die Grundsatzentscheidung, dass der Marktgemeinderat keine weiteren Flächen für Photovoltaik im Gemeindegebiet planungsrechtlich mehr zulassen wird. Eine reine Verhinderung der Anlagen ist aus unserer Sicht sicher nicht die richtige und schon gar nicht die beste Lösung.
Selbstverständlich akzeptieren und respektieren wir das Bürgerbegehren. Der Marktgemeinderat würde auch eine ablehnende Entscheidung eines möglichen Bürgerentscheids respektieren, das ist keine Frage. Das ist in einer Demokratie selbstverständlich.
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Allerdings sind die hier beschriebenen Informationen aus unserer Sicht für jeden Einzelnen wichtig, um eine vorausschauende und kompromissbereite Entscheidung für Marktschorgast treffen zu können. Niemand soll nach seiner Entscheidung irgendwann sagen müssen: „Wenn ich das gewusst hätte …“.
Die Gemeindeverwaltung, der Bürgermeister und die Mitglieder des Marktgemeinderates stehen gerne auch für ausführliche Einzelgespräche, Fragen und den Austausch in der Sache jederzeit persönlich gerne zur Verfügung! Dieses Angebot wurde den Zuhörern der Marktgemeinderatssitzung vom 08.07.26 mehrfach durch den Bürgermeister während der Sitzung und auch sofort nach der Sitzung in einer extra eingelegten Pause in einem persönlichen Gespräch angeboten. Dabei waren auch die Verantwortlichen des Bürgerbegehrens. Wir sind der Auffassung, dass es der richtige Weg wäre, in der Sache gemeinsam zu sprechen, Argumente auszutauschen und miteinander nach einem für alle akzeptablen Weg zu suchen. Dieses Angebot wurde bis heute nicht angenommen, was wir sehr bedauern.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Marc Benker
Erster Bürgermeister

 

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