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Bewuchs im öffentlichen Verkehrsraum

Marktschorgast

LICHTRAUMPROFIL

 

Bäume, Sträucher und Hecken verschönern unser Ortsbild. Häufig kommt es jedoch vor, dass sie in
den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Hierdurch können Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrer
behindert werden. Im Vordergrund stehen die Eckgrundstücke, die die Sicht massiv einschränken oder
Straßenlampen, Verkehrsschilder oder Straßennamensschilder von überhängendem Bewuchs
verdecken. Darüber hinaus stellt auch die Einengung der Gehsteige durch überwachsende Gehölze für
die Fußgänger nicht nur eine Erschwernis dar, sondern manchmal auch eine Gefährdung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verkehrssicherung nicht nur eine Sache der
Straßenverkehrsbehörde ist, sondern dass auch die Besitzer der Grundstücke entlang der Straßen für
die Verkehrssicherheit mitverantwortlich sind. Der Markt Marktschorgast bittet deshalb alle
Grundstückseigentümer, ihre Bäume, Hecken und Sträucher zu überprüfen und erforderlichenfalls so
weit zurück zu schneiden, dass das vorgeschriebene Lichtraumprofil eingehalten wird. Dürre Bäume
und Äste können dabei ebenfalls eine erhebliche Gefahr bedeuten und müssen, wenn sie den
öffentlichen Verkehrsraum gefährden, beseitigt werden.
Für die Freihaltung von Bewuchs im öffentlichen Verkehrsraum gilt folgendes:
 Auf Geh- und Radwegen ist eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 2,50 m
einzuhalten.
 Für den Kfz-Verkehr muss die lichte Höhe mindestens 4,50 m betragen (wenn kein
Gehweg vorhanden ist, 4,50 m auf der gesamten Straßenbreite)
 Gleichsam sind die Bäume auf ihren Zustand, insbesondere auf Standsicherheit, zu
untersuchen und dürres Geäste bzw. dürre Bäume ganz zu entfernen
 Beachten Sie schon vor dem Anpflanzen, welches Ausmaß Sträucher, Bäume und
Hecken im Laufe der Zeit annehmen können. Halten Sie ausreichend Abstand zur
Grundstücksgrenze und entscheiden Sie sich für schwach wachsende Pflanzen
 Vom Verbot des Naturschutzgesetzes, in der Zeit vom 1. März bis 30. September das
Schneiden von Gehölzen zu unterlassen, sind die Eigentümer in diesem Falle befreit, weil
es sich um eine aus Gründen der Verkehrssicherheit dringend notwendige Maßnahme
handelt.
Achtung: Nasses Gehölz senkt sich noch zusätzlich ab!
Auch im Bereich von Straßenlampen, Verkehrsschildern und Straßennamenschildern sind Bäume,
Hecken und Sträucher so weit zurück zu schneiden, dass die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen
können und die Beschilderung mühelos erkannt und gelesen werden kann. Bitte bedenken Sie, dass
bei Unfällen und Sachbeschädigungen der Grundstückeigentümer für Schäden haftbar gemacht werden
kann. Durch Ihr pflichtbewusstes Handeln können Sie als Grundstückseigentümer mithelfen, Unfälle
und Sachbeschädigungen zu vermeiden und sich selbst unter Umständen viel Ärger,
Unannehmlichkeiten und Entschädigungsansprüche ersparen.

 

Bild zur Meldung: Bewuchs im öffentlichen Verkehrsraum

 

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