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Führerschein - Pflichtumtausch

08. 11. 2021

Führerscheine sollen künftig EU-weit einheitlich und fälschungssicher sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbankerfasst werden, um möglichen Missbrauch zu vermeiden. Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt - wer wann dran ist, regelt ein zeitlicher Stufenplan. So sollen die Überlastung der zuständigen Behörden und lange Wartezeiten für die Bürger*innen vermieden werden.

Das Landratsamt Kulmbach weist darauf hin, dass der Umtausch schon jetzt und nicht erst kurz vor Fristende beantragt werden sollte, da es sonst zu Verzögerungen kommen kann. Alle wichtigen Informationen zum Führerschein-Umtausch

 

Wann bin ich vom Pflichtumtausch betroffen?

  
Die beigefügten Tabellen zeigen die aktuellen Regelungen und die Zeiträume, die zu beachten sind. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.

1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

 

Alte graue bzw. rosa Papierführerscheine:

 

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19.01.2033

1953 bis 1958

19.01.2022

1959 bis 1964

19.01.2023

1965 bis 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

 

2. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

 

Unbefristete Kartenführerscheine, die vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden:

 

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001

19.01.2026

2002 bis 2004

19.01.2027

2005 bis 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012-18.01.2013

19.01.2033

 

Alle weiteren Informationen, sowie die notwendigen Dokumente finden Sie auf der Homepage vom Landkreis Kulmbach.

 
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