Führerschein - Pflichtumtausch
Führerscheine sollen künftig EU-weit einheitlich und fälschungssicher sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbankerfasst werden, um möglichen Missbrauch zu vermeiden. Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt - wer wann dran ist, regelt ein zeitlicher Stufenplan. So sollen die Überlastung der zuständigen Behörden und lange Wartezeiten für die Bürger*innen vermieden werden.
Das Landratsamt Kulmbach weist darauf hin, dass der Umtausch schon jetzt und nicht erst kurz vor Fristende beantragt werden sollte, da es sonst zu Verzögerungen kommen kann. Alle wichtigen Informationen zum Führerschein-Umtausch
Wann bin ich vom Pflichtumtausch betroffen?
Die beigefügten Tabellen zeigen die aktuellen Regelungen und die Zeiträume, die zu beachten sind. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.
1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Alte graue bzw. rosa Papierführerscheine:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 |
19.01.2033 |
1953 bis 1958 |
19.01.2022 |
1959 bis 1964 |
19.01.2023 |
1965 bis 1970 |
19.01.2024 |
1971 oder später |
19.01.2025 |
2. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Unbefristete Kartenführerscheine, die vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden:
Ausstellungsjahr |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 bis 2001 |
19.01.2026 |
2002 bis 2004 |
19.01.2027 |
2005 bis 2007 |
19.01.2028 |
2008 |
19.01.2029 |
2009 |
19.01.2030 |
2010 |
19.01.2031 |
2011 |
19.01.2032 |
2012-18.01.2013 |
19.01.2033 |
Alle weiteren Informationen, sowie die notwendigen Dokumente finden Sie auf der Homepage vom Landkreis Kulmbach.