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Jugendschöffenwahl 2023

BEKANNTMACHUNG /

AUFRUF

 

Vorschläge für die Wahl der Jugendschöffen für die Jahre 2024 bis 2028

 

 

Das Landratsamt Kulmbach hat dem Amtsgericht Kulmbach für die Periode 2024 bis 2028 mindestens 32 für das Amt als Jugendschöffe geeignete Personen vorzuschlagen (Frauen und Männer je zur Hälfte). Die Personen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Zum Amt des Jugendschöffen sollen solche Personen nicht berufen werden, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht im Landkreis Kulmbach wohnen. Bewerber für das Amt sollen bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet haben oder nicht älter als 70 Jahre sein.

Die Städte und Gemeinden im Landkreis Kulmbach wurden vom Landratsamt gebeten, Vorschläge für die Wahl der Jugendschöffen einzureichen. Die Beschlussfassung erfolgt danach im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Kulmbach.

 

Vorschläge für die Wahl der Jugendschöffen können bis zum 13. Februar 2023 bei der Gemeindeverwaltung Marktschorgast, mittels vorgegebenen Bewerbungsformulars, eingereicht werden. Das Bewerbungsformular ist im Rathaus erhältlich.

 

Tel. 09227/9430-0

Mail. 

 

Rathaus Markt Marktschorgast

   Wappen Marktplatz 17

    95509 Marktschorgast

    Tel.: 09227 / 94 30 0

    Fax: 09227 / 94 30 50

   

 

 
 
 
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