Bauleitplanung
BEKANNTMACHUNG
BEKANNTMACHUNG
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
4. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes “Solarpark Marktschorgast”
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat Marktschorgast hat in der Sitzung am 10.12.2025 einen Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Marktschorgast“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 19.12.2025 im Amtsblatt des Landkreises Kulmbach amtlich bekannt gemacht.
In seiner Sitzung am 08.07.2026 hat der Marktgemeinderat
A) den vorgelegten Vorentwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung sowie
B) die vorgelegten Vorentwürfe einschließlich Begründung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Marktschorgast“ Teilbereich West und Teilbereich Ost
in der Fassung vom 10.06.2026 gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, beschlossen.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Der Anlass zur Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die geplante Errichtung eines Solarparks bzw. die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung, Einspeisung und Speicherung von elektrischer Energie aus Sonnenlicht.
Geltungsbereich
Die zwei Geltungsbereiche (Teilbereich West und Teilbereich Ost) des Plangebietes liegen in der Gemarkung Marktschorgast mit folgenden Flurnummern:
Teilbereich WEST: 1143, 1145 und 1146/1
Teilbereich OST: 780, 781 und 785
Die Grundstücke liegen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich, ca. 1 km südlich des Zentrums von Marktschorgast, direkt entlang der BAB A9 und der Bahnlinie Bamberg-Hof.
In den nachfolgenden Lageplänen sind die Standorte ersichtlich.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Die Vorentwürfe der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Marktschorgast“ (Teilbereich OST und Teilbereich WEST) einschließlich der Begründungen in der Fassung vom 10.06.2026 sind in der Zeit
vom 20.07.2026 bis einschließlich 17.08.2026 (Veröffentlichungsfrist)
im Internet auf der Homepage der Marktgemeinde Marktschorgast bzw. über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern (Bauleitplanung Bayern) unter der Internet-Adresse www.bauleitplanung.bayern.de veröffentlicht. Die Unterlagen des Bebauungsplanes können hier eingesehen und heruntergeladen werden:
https://www.marktschorgast.de/seite/792005/bauleitplanung.html
Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich in innerhalb der o.g. Frist äußern.
Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen innerhalb der Veröffentlichungsfrist leicht zugänglich beim Markt Marktschorgast, Marktplatz 17, 95509 Marktschorgast, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 8:00 – 12:00 Uhr, zusätzlich Dienstag von 13:30 – 15:30 Uhr sowie Donnerstag von 13:30 - 18.00 Uhr) zu allgemeiner Einsichtnahme öffentlich aus.
Während des genannten Zeitraums können Stellungnahmen elektronisch (per Email an: ) übermittelt, aber auch auf anderem Wege (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Gemeinde abgegeben werden. Es besteht während der genannten Dienstzeiten im Rathaus Gelegenheit zur Niederschrift der Äußerung sowie zur Erörterung der Planung.
Wird eine öffentliche Erörterung über Ziele und Zweck der Planung von einer größeren
Anzahl von Bürgern gewünscht, wird der Termin für die öffentliche Veranstaltung in gleicher Weise durch den Anschlag an den Amtstafeln und im Amtsblatt bekannt gemacht.
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls auf der Homepage unter der o.g. Internet-Adresse veröffentlicht ist.
Hinsichtlich des Flächennutzungsplanes:
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Marktschorgast, 09.07.2026
gez.
Marc Benker Erster Bürgermeister |
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MARKT MARKTSCHORGAST |
1. VE BPlan Begründung Marktschorgast
2. VE FNP Begründung Marktschorgast
3. Bek.-Auslegung-BPL-FNP-SolarparkMSG.pdf
4. VE BPlanSolarMarktschorgastOst
5. VE BPlanSolarMarktschorgastWest_pdf
7. Blendgutachten_Marktschorgast
8. Entwaesserungsgutachten_Marktschorgast_
9. Datenschutz