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Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen.!

Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen.!

Lichtbilder für Identitätsdokumente müssen ab diesem Zeitpunkt von Fotostudios ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zum Bürgeramt (Pass‑/Ausweisbehörde) übermittelt werden.

Alternativ kann die Behörde anbieten, Lichtbilder vor Ort in der Behörde elektronisch aufzunehmen und medienbruchfrei in den Antragsprozess zu übernehmen. Ob in dem für Sie zuständigen Bürgeramt Geräte zur Lichtbildaufnahme vorhanden sind, erfragen Sie bitte bei Ihrer Behörde, beispielsweise über deren Internetseite oder telefonisch. (Markt Marktschorgast bisher nicht möglich!)

Bereits heute können Fotografinnen, Fotografen oder Fotostudios einen sicheren digitalen Übermittlungsweg zur Behörde nutzen, sofern die Voraussetzungen für die gesicherte elektronische Kommunikation eingerichtet wurden (vgl. § 7 Absatz 1 Nummer 1 der Personalausweisverordnung – PAuswV).

Weitere Informationen über die neuen Vorgaben rund um Reisepass und Personalausweis erhalten Sie hier.

 
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