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Maria Himmelfahrt! - Kein Feiertag mehr in Marktschorgast!

Nach Art. 1 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz- FTG) ist Maria Himmelfahrt in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ein Feiertag. 

Das Landesamt für Statistik stellt gemäß Art. 1 Abs. 3 FTG nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung fest, in welchen Gemeinden entweder mehr katholische oder mehr evangelische Einwohner ihren Wohnsitz hatten.

Mit den Ergebnissen des Zensus 2022 und nach der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen der Gemeinden liegt eine neue Datenbasis für die bayernweite Feststellung der Religionszugehörigkeit vor. 

 

Nach den im Rahmen des Zensus 2022 erhobenen Daten hatten zum Zensus-Stichtag, dem 15. Mai 2022, im Markt Marktschorgast mehr evangelische als katholische Einwohner ihren Wohnsitz. Damit ergibt sich im Vergleich zur bisherigen Regelung folgende Änderung: 

Maria Himmelfahrt ist ab dem Jahr 2025 kein gesetzlicher Feiertag im Markt Marktschorgast.

 

 

 
 

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