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Öffnungszeiten

 

Montag:

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:

08:00 - 12:00 Uhr,  13:30 - 15:30 Uhr

Mittwoch:

08.00 - 12:00 Uhr

Donnerstag:

08:00 - 12:00 Uhr , 13:30 - 18:00 Uhr

Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

 

 

Bei dringenden Fällen außerhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie unseren 

Ersten Bürgermeister Marc Benker unter folgender Telefonnummer.: 0159/ 04353709.

 

 

(In der mobilen Version finden Sie aktuelle Meldungen und  aktuelle Veranstaltungen weiter unten.)

 


 

JETZT NEU!

-> Bürgerserviceportal<-

Im Rahmen des Bürgerservice-Portals haben Sie die Möglichkeit, online Anträge an die örtliche Verwaltung online zu erfassen und direkt zur weiteren Bearbeitung weiterzuleiten.  

 


WICHTIGES ZUR BEANTRAGUNG VON AUSWEISEN:

Für die Beantragung eines Passes benötigen Sie immer:

  • Gebühr

  • Geburts-/Heiratsurkunde (wenn bisher noch kein Pass in Marktschorgast ausgestellt worden ist)

  • Passbild (aktuell, biometrisch, elektronisch) 

     

    ACHTUNG AB DEM 1.MAI 2025 werden nur noch Passbilder in elektronischer Form angenommen. 

    - Aufnahme beim Fotografen - diese werden meist per QR-Code von den teilnehmenden Fotografen übermittelt. Teilnehmende Fotostudios: DM, Foto Putze Bad Berneck

    - Aufnahme in der Behörde -AB 21.07.2025 möglich.-Es kann zu Einschränkungen kommen!

 

 

​​​Beantragung Pass für Kind unter 18 Jahre: 

Beide Erziehungsberechtigten müssen anwesend sein, sollte ein Elternteil verhindert sein, bitte Einverständniserklärung vorzeigen:

->Einverständniserklärung-Beantragung Pass für Kind

 

o 1x Passfoto (elektronisch & biometrisch)

o Geburtsurkunde des Kindes 

o ab 6 Jahren – das Kind selbst!

o Gebühr

Personalausweis: 22,80 EUR | Reisepass: 37,50 EUR | Vorl. Personalausweis: 10 EUR | Vorl. Reisepass: 26 EUR | Express-Reisepass (Lieferung ca. 3 Tage): Zuschlag= 32 EUR

 

Personalausweis

Kosten:

  • bis zum 24. Lebensjahr –22,80 €

  • ab dem 24. Lebensjahr – 37 €

Gültigkeitsdauer:

  • bis zum 24. Lebensjahr – 6 Jahre

  • ab dem 24. Lebensjahr – 10 Jahre,

Funktionen:

  • !!! Ab 02.08.2021: Fingerabdruckpflicht auch auf dem Personalausweis !!!

  • e-ID-Funktion

Beantragungsdauer:

  • ca. 2 Wochen

 

 

VORLÄUFIGER PERSONALAUSWEIS:

Achtung!: Kein Chip vorhanden, nicht in allen Ländern gültig: Informationen über Einreisebestimmungen

Beantragungsdauer: sofort bis 2 Tage

Gültigkeitsdauer: 3 Monate

Kosten: 10,- €

-erhältlich nur mit driftigem Grund!

 

Reisepass

Kosten: 

  • bis zum 24. Lebensjahr –37,50 €

  • ab dem 24. Lebensjahr – 70 €

 

Gültigkeitsdauer:

  • bis zum 24. Lebensjahr – 6 Jahre

  • ab dem 24. Lebensjahr – 10 Jahre,

 

Beantragungsdauer:

  • ca . 7-8 Wochen!! Achtung in der Hochsaison kann die Bearbeitungszeit auch bei über 8 Wochen liegen!!

 

Sollten Sie den Ausweis früher benötigen:

 

EXPRESS - VERFAHREN:

Zustellung innerhalb 72 h (Bestellung bis 12 Uhr)- 32 € Zuschlag zusätzlich zur Reisepassgebühr 

 

oder 

 

VORLÄUFIGER REISEPASS:

Achtung!: Kein Chip vorhanden, nicht in allen Ländern gültig: Informationen über Einreisebestimmungen

  • Bearbeitungszeit: sofort bis zu 2 Tagen 

  • Kosten; 26 €

  • Gültigkeit: 1 Jahr

  • gibt es nur mit driftigem Grund. 

    Reiseantritt ist hierbei kein driftiger Grund, wenn gewährleistet werden kann, dass bis dorthin der Reisepass im Expressverfahren pünktlich geliefert werden kann, 

 

Weitere Informationen unter: Reisepass -BMI

Kinderreisepass (ABSCHAFFUNG AB 01.01.2024)  

AB 01.01.2024 ABSCHAFFUNG DES KINDERREISEPASSES! 

 

-> Stattdessen normalen Reisepass / Personalausweis beantragen! 

 

Wir haben noch einen gültigen Kinderreisepass für unser Kind. Wird dieser jetzt ungültig?

Nein. Gültige Kinderreisepässe behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit. Sie können allerdings nicht mehr verlängert werden. 

 

Welche Dokumente brauche ich jetzt, wenn ich mit meinem Kind verreisen möchte?

Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein mehrere Jahre gültiger Reisepass erforderlich.

 

Warum gibt es ab 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr?

Kinderreisepässe sind nur maximal 12 Monate gültig. Diese kurze Gültigkeitsdauer gilt für alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die die Mitgliedstaaten der EU für Ihre Bürgerinnen und Bürger ausstellen. Schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein. Im Vergleich dazu sind normale, mehrjährig gültige Reisepässe mit vielen Sicherheitsmerkmale sowie mit einem Chip ausgestattet.

Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein. 

Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.

 

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).

 

Informationen zum Thema, ob das konkrete Reisezielland einen Kinderreisepass oder einen verlängerten/aktualisierten Kinderreisepass als Ausweisdokument anerkennt, finden Sie auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes, den Reise- und Sicherheitshinweisen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise). 

 

 

 

 

 

 

 

Weitere Informationen zum Thema "Ausweise und Pässe" finden Sie hier:

Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen

 

WICHTIGE FORMULARE:

 

Leben

Marktschorgast bietet ideale Lebens­bedingungen durch Lage und Infrastruktur.

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Handeln

Im Zentrum von Europa gelegen bietet die Region den optimalen Standort für Unter­nehmen.

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Bewegen

Zeit für Freizeit. Im idyllischen Fichtel­gebirge können Körper, Geist und Seele neue Kraft schöpfen.

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Vereine

Buntes Vereinsleben mit vielen verschiedenen Angeboten für Jung und Alt. 

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Branchenverzeichnis

Große Unternehmen und kleine Geschäfte – das zeichnet die oberfränkische Marktgemeinde aus.

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Goldbergsee

Das Felsennaturbad in Marktschorgast gehört zu einem der schönsten Badeseen in Oberfranken.

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BürgerserviceVirtuelles Rathaus

Amtsgänge einfach online erledigen.

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Kommunalwahl, Quelle: Andreas Kretzer, StMI BayernLandtagswahl 2023

Alle Informationen zur Wahl am 08. Oktober 2023.

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Stellenanzeigen

Hier finden Sie unsere aktuellen Stellenangebote. 

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.Gemeindejugendarbeit

Inhalt und Ziele der Jugendarbeit unserer Gemeinde finden Sie hier.

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.Mitfahrbänke

Die Idee für Bürgerinnen und Bürger ohne Auto um von A nach B zu gelangen. 

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Bild

Gemeindebücherei

Tolle Bücher, Spiele, CDs uvm. zum Ausleihen findet man in unserer Bücherei hinterm Rathaus.

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Auf einen Blick!


[mehr Veranstaltungen]

 

 

Rathaus Markt Marktschorgast

   Wappen Marktplatz 17

    95509 Marktschorgast

    Tel.: 09227 / 94 30 0

    Fax: 09227 / 94 30 50

   

 

 
 
 
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