Freiwilliger Wehrdienst; Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwa l tung
Freiwilliger Wehrdienst;
Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung
Betroffene haben das Recht der Datenübermittlung zu widersprechen.
Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann bei der Meldebehörde (Markt Marktschorgast, Marktplatz 17, 95509 Marktschorgast) eingelegt werden.
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Marktplatz 17

