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Vorsicht vor Betrügern - Austausch der Wasserzähler

16.​02.​2021

Nach dem deutschen Mess- und Eichgesetz (MessEG) besteht die Pflicht, Wasserzähler in regelmäßigen Abständen zu eichen.

 

Warmwasserzähler müssen dabei alle fünf Jahre und Kaltwasserzähler alle sechs Jahre geeicht werden, was in der Regel bedeutet, dass sie ausgetauscht beziehungsweise erneuert werden.

 

Das wird aktuell ausschließlich durch Andreas Preißl, einen Mitarbeiter unseres Bauhofes, durchgeführt.

 

Sollte jemand Ihre Elektrogeräte prüfen wollen, seien Sie bitte wachsam. Dabei handelt es sich höchstwahrscheinlich um Betrüger.

 

 
 

Rathaus Markt Marktschorgast

   Wappen Marktplatz 17

    95509 Marktschorgast

    Tel.: 09227 / 94 30 0

    Fax: 09227 / 94 30 50

   

 

 
 
 
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