Jahreshauptversammlung- Jagdgenossenschaft Marktschorgast
18. 03. 2023 um Uhr
Zu der ordentlichen, nicht öffentlichen Jahreshauptversammlung
der Jagdgenossenschaft Marktschorgast am Samstag,
den 18. März 2023 um 20 Uhr im „ASV-Sportheim“
ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdrevier Marktschorgast gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzliche Einladung
T A G E S O R D N U N G
1. Jahresbericht des Jagdvorstehers
2. Bericht des Kassiers, der Revisoren und Entlastung des Kassiers und der Vorstandschaft
3. Verwendung des Jagdpachtgeldes
4. Bericht der Jagdpächter
5. Wünsche und Anträge
Anmerkung: Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten.
(§8 Satz 3 Jagdgenossenschaftssatzung)
Für jeden anwesenden Jagdgenossen wird ein Essen aus der Gemeinschaftskasse gezahlt.
Marktschorgast, 28. Februar 2023
Jagdvorsteher
Veranstaltungsort
ASV-Sportheim
Am Steinhügel 20
95509 Marktschorgast
Veranstalter
Jagdgenossenschaft Marktschorgast
Am Steinhügel 22
95509 Marktschorgast