Schöffenwahl 2023
Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt.
Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen und Anmeldungsformulare hierzu finden Sie unter folgendem LInk:
https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/
Sie können Ihre Vorschläge bis zum 3. April 2023 schriftlich an uns richten oder persönlich bei der Gemeindeverwaltung Marktschorgast abgeben. Bitte beachten Sie, dass das vorgegebene Bewerbungsformular, für die Wahl genutzt werden muss. Das Bewerbungsformular ist im Rathaus erhältlich.
Tel. 09227/9430-0
Mail:
Marktschorgast, 25.01.2023
Marc Benker Erster Bürgermeister
|
|